Gülle- & Gärsubstratausbringung
Die neue Gülleverordnung stellt uns Landwirte vor neue Herausforderungen: Laut Gesetzeslage muss Gülle bodennah ausgebracht oder innerhalb von vier Stunden eingearbeitet werden. Die Vermeidung von CO²-Emmissionen ist das Gebot der Stunde!
Die bodennahe Ausbringung bzw. Einarbeitung der Gülle verringert aber nicht nur die Geruchsbelastung, sie sorgt insbesondere für die optimale Ausnutzung der Nährstoffe. Nährstoffverluste werden durch die bodennahe Einarbeitung vermieden und der natürliche Dünger kommt direkt und in der richtigen Dosierung in den Boden.
Hier haben wir für Sie im Angebot:
- Gülleausbringung Schleppschlauch 27 m
- Eckart Faß mit Mösch Breitverteilung
- Gülletruck m. Scheibenegge / Schlitzgerät / Grubber (Kooperation Maschinenring Biberach-Ehingen)
Für weitere Infos oder Fragen kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir beraten Sie gerne.